Eine Rechnung gilt in LARO nur noch dann als bezahlt, wenn ein Zahlungsnachweis der Kreiskasse zugeordnet und bestätigt ist. Die Eingabe der Zahlung von Hand und die Sammelzahlung entfallen. So geht zu jeder Rechnung im Auszahlungsantrag auch der Nachweis an das Portal des Ministeriums.
Anwendung