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Barrierefreiheitserklärung berichtigt

Die Erklärung zur Barrierefreiheit nannte als Schlichtungsstelle eine Bundeseinrichtung, die für den Landkreis nicht zuständig ist. Zuständig für das Durchsetzungsverfahren ist die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V beim Sozialministerium des Landes — die Erklärung verweist jetzt dorthin.