Stellvertreterinnen und Stellvertreter erscheinen jetzt in der Mitgliederliste, eingerückt unter dem Mitglied, das sie vertreten. Als Mitglieder gezählt werden sie nicht: Kennzahlen, Beschlussfähigkeit und die Verteilung der Interessengruppen bleiben unberührt. Zugleich sind zwei Regeln für Abstimmungen geschärft worden. Ist ein Mitglied selbst anwesend, ist eine Vertretung nicht mehr wählbar. Und ist bei einem Vorhaben entweder das Mitglied oder seine Vertretung befangen, ist der Sitz für diesen Beschluss gesperrt.
Anwendung