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Vertretung für Abwesenheitszeiten: vorbereiten lassen, gegenprüfen lassen, selbst entscheiden

Meldungen der Geschäftsstelle, etwa ein Schreibfehler in einer Ansicht oder eine unpassende Beschriftung, blieben bisher liegen, wenn die Stabsstelle im Urlaub war. Künftig nimmt sich ein Agent solcher Meldungen an: Er liest den Vorgang, fragt bei Unklarheiten nach und bereitet eine Änderung vor. Ausgeliefert wird sie erst, wenn eine zweite, davon unabhängige Instanz sie geprüft hat. Diese Prüfung bekommt nur den Auftrag und die tatsächliche Änderung zu sehen, ausdrücklich nicht die Begründung des ersten Agenten. Sie achtet neben dem eigentlichen Ziel vor allem auf die Sicherheitsvorgaben: Mandantentrennung, Rechte, Protokollierung, Datenschutz. Ihr Urteil ist einfach gehalten, abnehmen oder mit einem konkret benannten Mangel zurück, und sie kann selbst nichts verändern.

Alles, was Förderentscheidungen, Beschlüsse, Stimmrechte, Geld, Rechte oder das Löschen von Daten berührt, wird ausdrücklich nur vorbereitet und wartet auf einen Menschen. An jedem Vorgang hat die Geschäftsstelle drei Möglichkeiten: ausliefern, zurücknehmen oder zur Nachbesserung zurückgeben. Jede ausgelieferte Änderung lässt sich vollständig rückgängig machen, und es gibt einen Not-Aus, der alles sofort anhält.

Der Agent ist gebaut und steht zunächst still. Er wird an echten Meldungen erprobt, solange die Stabsstelle da ist und mitlesen kann. Erst wenn sich zeigt, dass er die Grenze zwischen Harmlosem und Heiklem verlässlich trifft, arbeitet er in Abwesenheitszeiten eigenständig.