Die Geschaeftsstelle sieht auf der Zwei-Faktor-Seite jetzt je Mitglied, ob und wann der Einrichtungs-Link verschickt wurde und ob er zugestellt oder unzustellbar war - der Zustellstatus kommt aus dem echten Mail-Log. Der Sammel-Versand an alle offenen Mitglieder fragt vor dem Absenden noch einmal nach, damit nicht versehentlich viele Mails auf einmal rausgehen. Die Kennzeichnung nicht stimmberechtigt zeigt nun den echten Grund: Vertreterinnen und Vertreter werden als solche ausgewiesen, und eine fehlende E-Mail-Adresse macht niemanden faelschlich stimmlos - eine Stimmabgabe in der Geschaeftsstelle bleibt moeglich.
Anwendung