Eine Vertretungsperson kann jetzt direkt in der Oberflaeche zum eigenstaendigen, stimmberechtigten Mitglied gemacht werden - mit Aufhebung der Vertretungs-Zuordnung, Eintrittsdatum, Historien-Eintrag und Audit. Die Rueckrichtung Mitglied zu Vertreter ist ebenfalls moeglich, abgesichert gegen Selbstvertretung und haengende Verweise. Damit lassen sich Aufnahmen wie im Fall Buika kuenftig ohne Datenbankeingriff vollziehen.
Anwendung