Am Aufnahme-Beschluss kann die Geschaeftsstelle eine Person jetzt in einem Schritt als stimmberechtigtes Mitglied in die laufende Sitzung uebernehmen - Rollenwechsel, Sitz und TOP-genaue Stimmberechtigung ab dem Folge-TOP werden verkettet gesetzt. Die Person zaehlt bewusst erst ab einem TOP nach ihrer Aufnahme mit, damit niemand ueber die eigene Aufnahme mitstimmt. Quorum und Stimmzaehlung folgen automatisch.
Anwendung