Bisher konnte eine aktivierte Zwei-Faktor-Pflicht Mitglieder faktisch von der Teilnahme abhalten. Ab sofort kann eine LAG die 2FA pro Bereich auf empfohlen stellen: Mitglieder und Projektträger dürfen dann durch eine bewusste, dokumentierte Entscheidung darauf verzichten und sie jederzeit selbst nachholen. Die Geschäftsstelle behält für heikle Fälle die harte Pflicht als Option; für Geschäftsstelle und Vorstand bleibt 2FA verpflichtend.
Anwendung